Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kirchhain vom 10. Juni 2024, unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde, im Kostenpunkt abgeändert.
Die erstinstanzlichen Gerichtskosten werden den Kindeseltern jeweils zur Hälfte mit der Maßgabe auferlegt, dass die durch die Bestellung der Verfahrensbeiständin verursachten Kosten nicht erhoben werden. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Im Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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