OLG Hamburg vom 21.03.1990
2 Wx 51/89
Normen:
BGB § 1612 ;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 1269
LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 41

OLG Hamburg - 21.03.1990 (2 Wx 51/89) - DRsp Nr. 1994/10071

OLG Hamburg, vom 21.03.1990 - Aktenzeichen 2 Wx 51/89

DRsp Nr. 1994/10071

"Besondere Umstände" i.S. des § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB können darin zu sehen sein, daß die unterhaltsbedürftige Tochter aufgrund einer schicksalhaften, tiefgreifenden und nicht vorwiegend von ihr selbst zu vertretenden Entfremdung zwischen ihr und dem unterhaltspflichtigen Elternteil mit 18 Jahren aus dem Elternhaus ausgezogen ist und seither (5 1/2 Jahre lang) mit einem Freund zusammenlebt.

Normenkette:

BGB § 1612 ;

Hinweise: