I. Der angefochtene Beschluss und das Verfahren werden aufgehoben und - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Gerichts erster Instanz zurückverwiesen.
II. Der Beschwerdewert wird auf 2.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Kindesmutter und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Kindesmutter) wendet sich gegen einen im Wege einstweiliger Anordnung erfolgten Teilsorgerechtsentzug.
Die Kindeseltern waren für ihre Tochter A gemeinsam sorgeberechtigt. Sie leben seit dem 6. Lebensmonat des Kindes voneinander getrennt. Das Kind hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Haushalt der Kindesmutter. Der Kindesvater und Beschwerdegegner (im Folgenden: Kindesvater) befindet sich immer wieder - so auch aktuell - in Haft wegen Körperverletzungsdelikten, Drogenhandels etc.
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