Das gegen die Richterin N am Amtsgericht Essen-Steele gerichtete Ablehnungsgesuch des Antragstellers wird für begründet erklärt.
I.
Der Antragsteller begehrt im vorliegenden familiengerichtlichen Verfahren von der Antragsgegnerin den Widerruf von Äußerungen und die Verpflichtung zur Unterlassung von Behauptungen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Amtsgericht Essen-Steele das gegen die Richterin am Amtsgericht N in diesem Verfahren gerichtete Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom 11.10.2017 als unbegründet zurückgewiesen.
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