Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 22.04.2010 abgeändert.
Die Ablehnung des Sachverständigen Prof. Dr. K ist begründet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert beträgt 1.500,00 €.
I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind rechtskräftig geschiedene Eheleute. Sie streiten seit Jahren um die elterliche Sorge für ihren am 08.05.2000 geborenen Sohn K1, die ihnen ursprünglich gemeinsam zustand.
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