Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahlen vom 20./21.04.2016 abgeändert.
Die Ablehnung der Sachverständigen Diplom-Psychologin C ist begründet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert beträgt 1.500,00 €.
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