Dem Vater wird Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den am 26. Oktober 2021 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mönchengladbach-Rheydt (
Auf die sofortige Beschwerde des Vaters wird der Beschluss abgeändert:
Das Ablehnungsgesuch des Vaters gegen den Richter am Amtsgericht (stellvertretender Direktor) A. wird für begründet erklärt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Ablehnungsgesuch des Vaters gegen den Richter am Amtsgericht (stellvertretenden Direktor) A., nachdem dieser mit Beschluss vom 30.09.2021 (Bl. 161 ff. Befangenheitsheft) die gegen den Direktor des Amtsgerichts Dr. B. gerichteten Ablehnungsgesuche des Vaters zurückgewiesen hatte.
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