OLG Bamberg - Beschluß vom 07.05.1997
7 UF 223/96
Normen:
BGB § 1634 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1997, 265
FamRZ 1998, 969
FuR 1997, 276
NJWE-FER 1997, 257 (LS)

OLG Bamberg - Beschluß vom 07.05.1997 (7 UF 223/96) - DRsp Nr. 1998/2997

OLG Bamberg, Beschluß vom 07.05.1997 - Aktenzeichen 7 UF 223/96

DRsp Nr. 1998/2997

Bestehen zwischen den Eltern auch noch nach der Scheidung aggressive Spannungen von weit überdurchschnittlicher Intensität und die Unfähigkeit oder mangelnde Bereitschaft, das Kind von dem nachehelichen Krieg fernzuhalten, und hat das (hier: sachverständigerseits beratene) Familiengericht darüber hinaus festgestellt, daß der nicht sorgeberechtigte Elternteil auch Umgangskontakte zu massiven Vorstößen gegen den Sorgeberechtigten mißbraucht, dann ist die begrenzte (hier: vorerst einjährige) Aussetzung des Umgangsrechts nicht zu beanstanden, wenn das Kind weitere Besuchskontakte verweigert und bei Erzwingung des Umgangsrechts psychische Schäden des Kindes zu befürchten sind.

Normenkette:

BGB § 1634 ;
Fundstellen
EzFamR aktuell 1997, 265
FamRZ 1998, 969
FuR 1997, 276
NJWE-FER 1997, 257 (LS)