Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Neuwied vom 27.12.2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2.Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
a. b. c. d. e. f. g. h.
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