OLG Hamm - Beschluss vom 08.10.2002
15 W 322/02
Normen:
FGG § 47 ; BGB § 1897 ;
Fundstellen:
FGPrax 2003, 27
FamRZ 2003, 253
OLGReport-Hamm 2003, 53
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 10.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 137/02
AG Bad Oeynhausen, - Vorinstanzaktenzeichen 17 XVIIF 226

Bestellung eines Betreuers nach deutschem Recht

OLG Hamm, Beschluss vom 08.10.2002 - Aktenzeichen 15 W 322/02

DRsp Nr. 2002/18336

Bestellung eines Betreuers nach deutschem Recht

»1. Zur Bestellung eines Betreuers nach deutschem Recht neben einer bereits nach US-amerikanischem Recht bestehenden Vormundschaft für eine dort befindliche deutsche Staatsangehörige (Ermessensentscheidung nach § 47 FGG bleibt offen).2. Die Auswahl der Person eines nach deutschem Recht zu bestellenden Betreuers ist nicht gebunden an die Vorstellungen eines US-amerikanischen Gerichts über eine solche Auswahlentscheidung, von der dieses eine Rückführung der deutschen Staatsangehörigen nach Deutschland abhängig macht.«

Normenkette:

FGG § 47 ; BGB § 1897 ;

Gründe:

I.

Die Betroffene besuchte ab dem Jahre 1994 als Austauschschülerin eine High School in den USA. Dort verliebte sie sich in einen damaligen Mitschüler, Herrn L. Nach dem Schulbesuch nahm die Betroffene ein Studium an der Universität in Michigan auf.