BGH - Beschluss vom 02.11.2022
XII ZB 339/22
Normen:
BGB § 104 Nr. 2; FamFG § 26;
Fundstellen:
FGPrax 2023, 31
FamRB 2023, 109
FamRZ 2023, 228
MDR 2023, 51
NJW 2023, 365
Vorinstanzen:
AG Wittlich, vom 31.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6e XVII 92/22
LG Trier, vom 11.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 62/22

Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten als sog. Kontrollbetreuung; Geschäftsunfähigkeit eines Betroffenen im Zeitpunkt der Vollmachterteilung

BGH, Beschluss vom 02.11.2022 - Aktenzeichen XII ZB 339/22

DRsp Nr. 2022/17242

Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten als sog. Kontrollbetreuung; Geschäftsunfähigkeit eines Betroffenen im Zeitpunkt der Vollmachterteilung

Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat es von Amts wegen nachzugehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juni 2022 - XII ZB 544/21 - FamRZ 2022, 1556).

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerden der weiteren Beteiligten zu 3, 4 und 5 wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 11. Juli 2022 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.

Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.

Normenkette:

BGB § 104 Nr. 2; FamFG § 26;

Gründe

I.