I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Betreuungsangelegenheit.
1. Die Beschwerdeführerin ist Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas. Vor der Durchführung einer Operation im Jahre 1992 lehnte die Beschwerdeführerin gegenüber den behandelnden Ärzten eventuell erforderliche Bluttransfusionen ab und übergab ihnen ein entsprechendes "Dokument zur ärztlichen Versorgung" sowie eine Urkunde, in der sie zur Ausführung ihres Willens einen Bevollmächtigten bestellt hatte.
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