BVerfG - Beschluß vom 02.08.2001
1 BvR 618/93
Normen:
BGB § 1896 ; GG Art. 4 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 312
FuR 2002, 242
JuS 2002, 494
NJW 2002, 206
Vorinstanzen:
BayObLG, vom 18.02.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3Z BR 127/92
LG Bayreuth, vom 26.08.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 76/92
AG Kulmbach, vom 13.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen XVII 700/92

Bestellung eines Betreuers zur Zustimmung zur Gabe von Bluttransfusionen bei einem Angehörigen der Zeugen Jehovas

BVerfG, Beschluß vom 02.08.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 618/93

DRsp Nr. 2001/11830

Bestellung eines Betreuers zur Zustimmung zur Gabe von Bluttransfusionen bei einem Angehörigen der Zeugen Jehovas

Es verstößt nicht gegen das Grundrecht eines Angehörigen der Zeugen Jehovas, die Bluttransfusionen ablehnen, wenn das Amtsgericht einem bewusstlosen Betroffenen, der sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet und ohne die Gabe von Bluttransfusionen wahrscheinlich nicht überleben wird, zur Zustimmung hierzu befristet einen vorläufigen Betreuer bestellt.

Normenkette:

BGB § 1896 ; GG Art. 4 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Betreuungsangelegenheit.

1. Die Beschwerdeführerin ist Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas. Vor der Durchführung einer Operation im Jahre 1992 lehnte die Beschwerdeführerin gegenüber den behandelnden Ärzten eventuell erforderliche Bluttransfusionen ab und übergab ihnen ein entsprechendes "Dokument zur ärztlichen Versorgung" sowie eine Urkunde, in der sie zur Ausführung ihres Willens einen Bevollmächtigten bestellt hatte.