Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Göppingen vom 13.03.2014, Az. 10 F 967/13, wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
2.Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden wechselseitig nicht erstattet.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
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