1. Auf die Beschwerde der Ergänzungspflegerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengerichts - Gardelegen vom 16.11.2011 (Anordnung der Ergänzungspflegschaft) und 14.12.2011 (Auswahl und Bestellung der Ergänzungspflegerin), Aktenzeichen jeweils 5 F 148/11, aufgehoben.
2. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen, im Übrigen tragen die Beteiligten ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
4. Eine Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
I.
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