Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg, Familiengericht, vom 22.5.2009 (Geschäftsnummer 635 F 120/09) aufgehoben.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert beträgt 3000 €.
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