Die Beschwerde vom 6. Dezember 2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 2. Dezember 2010 -
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert beträgt: 1.000,00 €.
I. Nachdem die Kindesmutter S... S..., die allein für das Kind L... sorgerechtsberechtigt war, am 20. November 2010 infolge eines Verkehrsunfalles verstorben ist, hat das Amtsgericht - Familiengericht - Neuruppin mit Beschluss vom 23. November 2010 - 52 F 518/10 - die Vormundschaft angeordnet und zum Vormund für das Kind das Jugend- und Betreuungsamt des Landkreises ... bestellt.
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