I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, mit der Ausnahme derjenigen, die dem Beteiligten zu 2) entstanden sind.
III. Der Verfahrenswert für das Verfahren erster Instanz wird unter Änderung von Ziffer 2. des angefochtenen Beschlusses ebenso wie derjenige für das Beschwerdeverfahren auf
bis zu 155 000,00 €
festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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