Das Jugendamt Köln wird darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 02.02.2016 (
Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 31.08.2016.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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