OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 02.12.2013
5 UF 310/13
Normen:
BGB § 1797 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Gießen, vom 26.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 241 F 1378/13

Bestellung eines Rechtsanwalts als Mit-Vormund für die Betreuung eines unbegleiteten Kindes in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.12.2013 - Aktenzeichen 5 UF 310/13

DRsp Nr. 2014/2586

Bestellung eines Rechtsanwalts als Mit-Vormund für die Betreuung eines unbegleiteten Kindes in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten

Die Beschwerde wird verworfen, soweit mit ihr die Anordnung einer Pflegschaft begehrt wird. Im Übrigen wird sie zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

Beschwerdewert: 2. 500,- EUR.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1797 Abs. 2;

Gründe:

I.