Die Beschwerde wird verworfen, soweit mit ihr die Anordnung einer Pflegschaft begehrt wird. Im Übrigen wird sie zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
Beschwerdewert: 2. 500,- EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|