Auf die Beschwerde des Rechtsanwaltes W. S. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ansbach vom 24.9.2015, Aktenzeichen 4 F1222/15 aufgehoben.
II.Der Antrag des Landratsamts X - Amt für Jugend und Familie vom 15.09.2015 i.V.m. dem Antrag vom 4.11.2015, für den Betroffenen M. Q., geboren am 1.1.1998, Rechtsanwalt R. F., ... als Ergänzungspfleger für aufenthalts- und asylrechtliche Angelegenheiten einzusetzen, wird zurückgewiesen.
III.Von einer Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens werden nicht erstattet.
IV.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3000,00 € festgesetzt.
I.
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