BGH - Beschluss vom 09.05.2018
XII ZB 521/17
Normen:
BGB § 1897 Abs. 4;
Fundstellen:
FGPrax 2018, 266
FamRB 2018, 316
FamRZ 2018, 1191
FuR 2018, 483
Vorinstanzen:
AG Stade, vom 15.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 41 XVII 210/16
LG Stade, vom 30.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 2/17

Bestellung eines vom Betreuten gewünschten Betreuers; Erforderlichkeit einer natürlichen Einsichtsfähigkeit des Betroffenen für einen Betreuervorschlag

BGH, Beschluss vom 09.05.2018 - Aktenzeichen XII ZB 521/17

DRsp Nr. 2018/8000

Bestellung eines vom Betreuten gewünschten Betreuers; Erforderlichkeit einer natürlichen Einsichtsfähigkeit des Betroffenen für einen Betreuervorschlag

Zu den Anforderungen und zur Bindungswirkung eines Betreuervorschlags des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - juris und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612).

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 30. August 2017 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Wert: 5.000 €

Normenkette:

BGB § 1897 Abs. 4;

Gründe

I.