Der Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 14.12.2021 wird aufgehoben und das Verfahren zur weiteren Behandlung an das Amtsgericht Würzburg zurückgegeben.
I.
Im Hinblick auf die Schwangerschaft ihrer minderjährigen Tochter beantragte die Beteiligte N. mit Schreiben vom 26.10.2021 die Vormundschaft für ihr Enkelkind, welches voraussichtlich am x.x.2021 zur Welt kommen sollte.
Das Familiengericht erholte eine schriftliche Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes.
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