BayObLG - Beschluß vom 01.10.1997
3Z BR 352/97
Normen:
BGB § 1899, § 1795 ; FGG § 69i Abs. 5 ;
Fundstellen:
BtPrax 1998, 32
EzFamR aktuell 1998, 38
FamRZ 1998, 512
NJW-RR 1998, 869
Rpfleger 1998, 111
Vorinstanzen:
LG Deggendorf, - Vorinstanzaktenzeichen T 44/97
AG Degendorf XVII 197/93,

Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung des Betreuten

BayObLG, Beschluß vom 01.10.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 352/97

DRsp Nr. 1997/9355

Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung des Betreuten

»1. Die Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers ist zulässig, soweit der Betreuer von der Vertretung des Betreuten ausgeschlossen ist und auch dann, wenn sich der Betreuer in einem Interessenskonflikt befindet.2. Hat das Verfahren auf die Bestellung eines weiteren Betreuers keine Erweiterung des Aufgabenkreises zum Inhalt, ist die persönliche Anhörung des Betreuten in der Regel nicht erforderlich.«

Normenkette:

BGB § 1899, § 1795 ; FGG § 69i Abs. 5 ;

Gründe:

I.