Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung des Betreuten
BayObLG, Beschluß vom 01.10.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 352/97
DRsp Nr. 1997/9355
Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung des Betreuten
»1. Die Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers ist zulässig, soweit der Betreuer von der Vertretung des Betreuten ausgeschlossen ist und auch dann, wenn sich der Betreuer in einem Interessenskonflikt befindet.2. Hat das Verfahren auf die Bestellung eines weiteren Betreuers keine Erweiterung des Aufgabenkreises zum Inhalt, ist die persönliche Anhörung des Betreuten in der Regel nicht erforderlich.«