OLG Köln - Beschluß vom 09.11.1994
16 Wx 4/95
Normen:
BGB § 1899 § 1908i ; FGG § 32 ;
Fundstellen:
DRsp-ROM Nr. 1995/4865
FamRZ 1995, 1086
JMBl NRW 1995, 102
MDR 1995, 1237

Bestellung und Abberufung eines Betreuers

OLG Köln, Beschluß vom 09.11.1994 - Aktenzeichen 16 Wx 4/95

DRsp Nr. 1995/6715

Bestellung und Abberufung eines Betreuers

Wird auf die Beschwerde hin ein Beschluß, durch den ein Betreuer entlassen und an seiner Stelle ein anderer zum Betreuer bestellt wurde, aufgehoben, so wird die Betreuerentlassung rückwirkend hinfällig, während die Wirkungen der Bestellung des neuen Betreuers erst mit der Beschwerdeentscheidung entfallen. Vom neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommene Rechtsgeschäfte für den Betreuten bleiben also wirksam.

Normenkette:

BGB § 1899 § 1908i ; FGG § 32 ;

Gründe: