»1. Voraussetzungen der Bestellung eines vorläufigen Betreuers.2. Die Rückführung der Schulden eines vermögenslosen Betroffenen kann die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge begründen.3. Zur Auswahl und Entlassung eines Betreuers.4. Widerspricht der Betroffene der Entlassung des Betreuers erst im Beschwerdeverfahren, hat das Landgericht den Betreuer grundsätzlich persönlich zu hören, wenn das Amtsgericht hiervon abgesehen hat.«