Auf die Beschwerde des Amtspflegers wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 18.11.2019 (Az.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
1.
Mit Beschluss vom 18.11.2019 hat das Amtsgericht der alleinsorgeberechtigten Mutter des betroffenen Kindes die Gesundheitssorge, das Recht zur Regelung von Schul- und Hortangelegenheiten sowie das Recht zur Beantragung von Hilfe zur Erziehung entzogen. Zum Pfleger ist das Bezirksamt ..., Abteilung Jugend, Familie und Bürgerdienste, bestellt worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|