FG Berlin - Urteil vom 12.12.2002
1 K 1359/99
Normen:
EStG § 10 Abs. 3 ; EStG § 32 ; EStG § 32a ; GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1559

Besteuerung des Einkommens eines Alleinerziehenden mit zwei Kindern, der Anspruch auf Sozialhilfe hat - verfassungsgemäß

FG Berlin, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 1 K 1359/99

DRsp Nr. 2003/14843

Besteuerung des Einkommens eines Alleinerziehenden mit zwei Kindern, der Anspruch auf Sozialhilfe hat - verfassungsgemäß

Das Existenzminimum eines Alleinerziehenden mit zwei Kindern, der auf Grund seines Nettoerwerbseinkommens Anspruch auf Sozialhilfe hätte, ist unter Berücksichtigung der geltenden Steuerfreibeträge in den Veranlagungszeiträumen 1996 und 1997 ausreichend von der Einkommensteuer freigestellt.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 3 ; EStG § 32 ; EStG § 32a ; GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist Bankkauffrau. Sie erzielte in den Streitjahren aufgrund eines Anstellungsverhältnisses mit der Bauschlosserei K. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie außerdem geringfügige Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Die Klägerin war in den Streitjahren ledig und hatte zwei minderjährige Söhne.

Mit Steuerbescheiden vom 2. November 1998 bzw. vom 1. März 1999 setzte der Beklagte die Einkommensteuer für die beiden Streitjahre entsprechend den eingereichten Erklärungen auf 1.802,00 DM für 1996 und 1.846,00 DM für 1997 fest.