1.1. Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 02.02.2023 in Ziffer 2 aufgehoben und in Ziffer 1 abgeändert wie folgt:
1.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für die Zeit vom 01.05.2016 bis 31.08.2023 rückständigen Trennungsunterhalt in Höhe von 84.801,00 € zu zahlen.
2. Im Übrigen werden die Beschwerden abgewiesen.
2.2.Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin 32% und der Antragsgegner 68%.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 66.793,00 € festgesetzt.
I.
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