Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 14.3.2023 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ibbenbüren wird zurückgewiesen, soweit das Amtsgericht über eine Aufhebung der Ehe entschieden hat.
Soweit das Amtsgericht über eine Scheidung der Ehe entschieden hat, wird der angefochtene Beschluss auf die Beschwerde des Antragstellers aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zu Last.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu € 32.760,00 festgesetzt, wovon jeweils die Hälfte auf Hauptantrag und Hilfsantrag entfällt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Aufhebung, hilfsweise die Scheidung ihrer Ehe.
Der am 00.00.1960 geborene Antragsteller und die am 00.00.1969 geborene Antragsgegnerin lernten einander am 17.6.2022 kennen, schlossen am 00.8.2022 die Ehe und leben seit September 2022 getrennt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|