Die 1949 geborene Klägerin und der 1951 geborene Beklagte haben 1974 die Ehe geschlossen, aus der ein im gleichen Jahre geborenes Kind hervorgegangen ist. Die Ehe ist am 29. Juni 1982 rechtskräftig geschieden worden. Das gemeinschaftliche Kind wird von der Klägerin betreut, der die elterliche Sorge übertragen worden ist.
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