BGH - Urteil vom 27.11.1985
IVb ZR 78/84
Normen:
BGB § 1578 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)149a-b
FamRZ 1986, 148
MDR 1986, 481
NJW 1986, 720
NWB 1986, F. 1, 114

Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch erst nach der Scheidung erzieltes Einkommen aus der Anfangsstellung der beruflichen Laufbahn eines Ehegatten

BGH, Urteil vom 27.11.1985 - Aktenzeichen IVb ZR 78/84

DRsp Nr. 1992/4026

Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch erst nach der Scheidung erzieltes Einkommen aus der Anfangsstellung der beruflichen Laufbahn eines Ehegatten

»Ausnahmsweise kann auch Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse (mit)bestimmen, das der im Zeitpunkt der Scheidung kurz vor dem erfolgreichen Abschluß seiner Ausbildung stehende Ehegatte aus der Anfangsstellung seiner beruflichen Laufbahn erzielt (hier: Assistenzarzt).«

Normenkette:

BGB § 1578 ;

Tatbestand:

Die 1949 geborene Klägerin und der 1951 geborene Beklagte haben 1974 die Ehe geschlossen, aus der ein im gleichen Jahre geborenes Kind hervorgegangen ist. Die Ehe ist am 29. Juni 1982 rechtskräftig geschieden worden. Das gemeinschaftliche Kind wird von der Klägerin betreut, der die elterliche Sorge übertragen worden ist.