Bestimmung der Unterhaltsgewährung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2003 - Aktenzeichen 9 UF 107/03
DRsp Nr. 2004/15207
Bestimmung der Unterhaltsgewährung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
»1. Das Bestimmungsrecht des § 1612 Abs. 2BGB ist ein Gestaltungsrecht, welches durch empfangsbedürftige Willenserklärung auszuüben ist. Entscheidend ist, wie die (Bestimmungs-)Erklärung vom Empfänger bei unbefangener Würdigung nach Treu und Glauben aufgefasst werden musste.2. Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so ist dieser auch alleiniger Inhaber des Bestimmungsrechts des § 1612 Abs. 2BGB.3. § 1612 Abs. 2 S. 3 BGB ermächtigt den nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht im Verhältnis zu dem alleinsorgeberechtigten anderen Elternteil.«