OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.08.2003
9 UF 107/03
Normen:
BGB § 1612 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 900
OLGReport-Brandenburg 2004, 96

Bestimmung der Unterhaltsgewährung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2003 - Aktenzeichen 9 UF 107/03

DRsp Nr. 2004/15207

Bestimmung der Unterhaltsgewährung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil

»1. Das Bestimmungsrecht des § 1612 Abs. 2 BGB ist ein Gestaltungsrecht, welches durch empfangsbedürftige Willenserklärung auszuüben ist. Entscheidend ist, wie die (Bestimmungs-)Erklärung vom Empfänger bei unbefangener Würdigung nach Treu und Glauben aufgefasst werden musste. 2. Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so ist dieser auch alleiniger Inhaber des Bestimmungsrechts des § 1612 Abs. 2 BGB. 3. § 1612 Abs. 2 S. 3 BGB ermächtigt den nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht im Verhältnis zu dem alleinsorgeberechtigten anderen Elternteil.«

Normenkette:

BGB § 1612 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 900
OLGReport-Brandenburg 2004, 96