Auf die Beschwerde der Beteiligten S. D. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidenheim vom 14.05.2014 -
abgeändert
und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der V. GmbH (Kapitalkontenplan, Kapital, Versicherungsnummer 000) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 58.474,00 EUR zuzüglich 5,17% Zinsen hieraus vom 01.04.2011 bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der A. Lebensversicherung nach Maßgabe des Vertragsangebotes Nummer 111 vom 19.09.2014 (A. RiesterRente Invest alpha-Balance) begründet, bezogen auf den 31.03.2011. Die V. GmbH (Kapitalkontenplan, Kapital) wird verpflichtet, diesen Betrag an die A. Lebensversicherung zu bezahlen.
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