Bestimmung des Geschäftswerts von Vermittlungsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2003 - Aktenzeichen 9 WF 147/03
DRsp Nr. 2004/15202
Bestimmung des Geschäftswerts von Vermittlungsverfahren
»Ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei, findet die Vorschrift des § 8 Abs. 2BRAGO Anwendung. Diese Vorschrift gilt auch für die Bestimmung des Geschäftswerts von Vermittlungsverfahren nach § 52aFGG.«