OLG Hamm - Urteil vom 24.09.1993
7 UF 241/93
Normen:
BGB § 242 § 1361 § 1577 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)278c
FamRZ 1994, 1036

Bestimmung des Geschiedenenunterhaltsanspruchs - Berechnung des Einkommens

OLG Hamm, Urteil vom 24.09.1993 - Aktenzeichen 7 UF 241/93

DRsp Nr. 1995/2678

Bestimmung des Geschiedenenunterhaltsanspruchs - Berechnung des Einkommens

1. Ein Elternteil, der ein Kind im Grundschulalter betreut, unterliegt grundsätzlich nicht einer Erwerbsverpflichtung.2. Dies gilt auch für den Fall, daß dieser Elternteil vor der Trennung voll erwerbstätig war, wenn das Kind damals von dem anderen nicht erwerbstätigen Elternteil versorgt wurde.3. Wird der versorgende Elternteil bei der Betreuung und Versorgung der Kinder von seinen Eltern unterstützt, handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung Dritter, die grundsätzlich nicht dem anderen Elternteil zugute kommen soll.