Bestimmung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung vor DDR-Beitritt
BGH, Urteil vom 23.09.1992 - Aktenzeichen XII ZR 157/91
DRsp Nr. 1993/410
Bestimmung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung vor DDR-Beitritt
»1. Für die Abänderung von Entscheidungen der DDR-Gerichte über nachehelichen Unterhalt gilt verfahrensrechtlich § 323ZPO.2. Ob auf den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten, dessen Ehe vor dem Wirksamwerden des Beitritts in der DDR geschieden worden ist, das DDR-FGB oder das BGB anzuwenden ist, richtet sich nach dem bisherigen innerdeutschen Kollisionsrecht.3. Bei Anwendbarkeit von DDR-Recht sind die Unterhaltsansprüche des geschiedenen und des neuen Ehegatten gleichrangig.4. Zur Bestimmung des Selbstbehalts in den neuen Bundesländern.«