Die Beschwerde wird nach einem Wert von 5.000 € zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Beteiligte zu 1), deutscher Staatsangehöriger, und der Beteiligte zu 2), niederländischer Staatsangehöriger, schlossen am ### 2011 in den Niederlanden die Ehe nach dortigem Recht. Das niederländische Recht eröffnet die Ehe (huwelijk) und die registrierte Partnerschaft (geregistreerd partnerschap) jeweils sowohl Personen verschiedenen als auch gleichen Geschlechts. Die Namensführung bleibt dabei jeweils unverändert; die Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen, gibt es im niederländischen Recht nicht.
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