Örtlich zuständig ist das Amtsgericht - Familiengericht - Schwerte.
I.
Der am 00.00.1998 geborene Antragsteller begehrt mit seinem, vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Bottrop anhängig gemachten Antrag von dem in T wohnhaften Antragsgegner, seinem Vater, die Zahlung von Verwandtenunterhalt für die Zeit seiner Volljährigkeit ab Januar 2017. Der Antragsteller wohnt im Haushalt seiner Mutter. Im Zeitpunkt der Antragstellung am 6.6.2017 befand er sich in der allgemeinen Schulausbildung. Im August 2017 hat er eine Ausbildung bei der N GmbH in C als Fachmann für Systemgastronomie aufgenommen. Über seinen Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ist bislang noch nicht entschieden worden.
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