I. Das 1983 geborene Mädchen B ist aus der Ehe der seit 1992 getrennt lebenden Beteiligten zu 1 und 2 hervorgegangen. Die Mutter (Beteiligte zu 1) lebt seit 1992 mit der älteren Schwester des Mädchens in Österreich. B, die gegen ihren Willen beim Vater (Beteiligter zu 2) in W verblieben war, befindet sich seit Oktober 1995 in einer heilpädagogischen Einrichtung im Landkreis M. Zwischen den Beteiligten zu 1 und 2 ist derzeit ein Scheidungsverfahren beim Amtsgericht A anhängig.
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