Das Amtsgericht Haldensleben hat mit Beschluss vom 11.02.2005 den Streitwert in dem Verfahren zur Regelung des Umgangs auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Der hiergegen gerichteten Beschwerde des Verkehrsanwalts hat das Amtsgericht Haldensleben mit Beschluss vom 30.05.2005 nicht abgeholfen.
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