Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Einbeck vom 11.03.2024 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert auf 1.000.000,00 € festgesetzt wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Das Beschwerdeverfahren betrifft den Verfahrenswert für die familiengerichtliche Genehmigung der schenkweisen Übertragung von mehreren Geschäftsanteilen auf die Kinder P. F. H., geb. TT.MM.JJ, und M. M. H., geb. am TT.MM.JJ.
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