I. Bei Scheidung der Ehe der Eltern des Kindes durch das Kreisgericht R. im Jahre 1988 wurde das elterliche Erziehungsrecht (jetzt Sorgerecht) für M. und das am 5. Mai 1982 geborene weitere Kind M. der Mutter übertragen. Diese zog gegen Ende des Jahres 1989 mit den Kindern nach Hessen. Seit April 1993 lebt M. in und besucht dort die Schule. Sie wohnte zunächst beim Vater und lebt derzeit in einem Kinderheim. Dem Aufenthaltswechsel der Tochter hatte die Mutter zugestimmt.
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