Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 12.03.2012 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wesel teilweise abgeändert:
Der Antrag des Vormunds auf Genehmigung der Teilnahme des Kindes R. U. an der Erstkommunion wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
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