AG Bad Saulgau, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 64/01
Beteiligung der Eltern an der Kindergeldentlastung
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2003 - Aktenzeichen 16 UF 242/02
DRsp Nr. 2004/19899
Beteiligung der Eltern an der Kindergeldentlastung
»1. Zur gleichmäßigen Beteiligung der Eltern an der Kindergeldentlastung ist es regelmäßig geboten, bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts für den betreuenden Elternteil den Kindesbedarf vorweg in Höhe von 135 % des Regelbetrags abzuziehen.2. Führt der Vorwegabzug des Kindesbedarfs in dieser Höhe zu einem Missverhältnis zwischen Kindes- und Ehegattenbedarf, kommt ein niedrigerer Ansatz, der rechnerisch zu einer Erhöhung des Ehegattenbedarfs führt, in Betracht, auch wenn sich hiernach für Kinder und Ehegatten Bedarfssätze ergeben, die das jeweilige Existenzminimum um bis zu rund 25% unterschreiten (Anschluss an BGH - XII ZR 2/00 - 22.1.2003 -, BGHReport 2003, 379 = FamRZ 2003, 363; Änderung der bisherigen Rspr. des Senats).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.