Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren verweigert.
I.
Die Beschwerdeführerin ist die Großmutter des Kindes L.. Die Beteiligte zu 2) ist die Kindesmutter. Nachdem die Antragsgegnerin die Geburtsklinik am 28.11.2007 mit L. verlassen hat, lebt das Kind bei der Großmutter.
Für die Kindesmutter ist eine Betreuung eingerichtet (Bl. 17 d A).
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