1. Auf die Beschwerde der "Kaufmännischen Krankenkasse" (KKH) wird das am 10.02.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Weißenfels (Az.: 5 F 491/06) im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 des Urteilstenors) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Weißenfels zurückverwiesen.
2. Gerichtsgebühren werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 2.000,-- EUR festgesetzt.
I.
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