BGH - Beschluß vom 12.11.1980
IVb ZB 712/80
Normen:
FGG § 20 Abs. 1, § 53b Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1981, 132
MDR 1981, 304
NJW 1981, 1274
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
AG Kassel,

Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den Versorgungsausgleich

BGH, Beschluß vom 12.11.1980 - Aktenzeichen IVb ZB 712/80

DRsp Nr. 1997/6991

Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den Versorgungsausgleich

»a) Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch insoweit am Verfahren über den Versorgungsausgleich zu beteiligen, als es sich um den Ausgleich von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach § 1587 b Abs. 3 BGB handelt. b) Ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich zu beteiligender Sozialversicherungsträger wird durch die gerichtliche Entscheidung grundsätzlich dann im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne daß es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt.«

Normenkette:

FGG § 20 Abs. 1, § 53b Abs. 2 ;

Gründe:

I.