Dem Betroffenen wird gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 3. Juni 2014 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der vorgenannte Beschluss aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die Anordnung seiner Betreuung.
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