wird die sofortige Beschwerde der Kinder des Annehmenden zurückgewiesen.
I.
Die beiden Beschwerdeführer sind die minderjährigen Kinder des Herrn M. B., der seit Dezember 2007 verheiratet ist und im vorliegenden Verfahren beantragt hat, die Adoption für zwei gleichfalls minderjährige Kinder seiner Ehefrau auszusprechen. Das Familiengericht hat mit Verfügung vom 01.07.2010 (Gerichtsakte – GA – Bl. 33 R) die Beschwerdeführer über ihre Mutter angeschrieben und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Daraufhin hat sich für sie ein Rechtsanwalt bestellt, Ausführungen zur Sache gemacht und um Zurückweisung des Adoptionsantrages gebeten (GA Bl. 41). Zum abschließenden Anhörungstermin hat das Amtsgericht die Mutter und den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführer geladen (GA Bl. 44 R); letzterer hat den Termin wahrgenommen (GA Bl. 55 f.).
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