Betreuervergütung bei Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe
KG, Beschluss vom 10.10.2002 - Aktenzeichen 5 W 289/02
DRsp Nr. 2004/19502
Betreuervergütung bei Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe
»Die in dreijähriger Ausbildung und absolvierter Prüfung als Kaufmannsgehilfin im Hotel- und Gaststättengewerbe erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse gehen über diejenigen betreuungsrelevanten Grundkenntnisse hinaus, die in der üblichen Schulbildung vermittelt werden. Damit sind 23,-- EURO als Stundenvergütung gerechtfertigt.«