AG Frankfurt/Main, - Vorinstanzaktenzeichen 43 XVII GOL 1312/96
Betreuervergütung bei zeitintensiver Tätigkeit - Beurteilungsermessen
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.06.2003 - Aktenzeichen 20 W 357/02
DRsp Nr. 2003/10700
Betreuervergütung bei zeitintensiver Tätigkeit - Beurteilungsermessen
»Für die Beurteilung, ob ein Betreuer den von ihm entfalteten Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten für erforderlich halten durfte, besteht ein Beurteilungsermessen des Tatrichters. Hiernach ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter vor Entfaltung einer zeitintensiven Tätigkeit zur Vorbereitung und Abwicklung eines genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfts (hier: Erwerb einer Immobilie zur Geldanlage) bei sich aufdrängenden Zweifeln eine vorherige Klärung der Genehmigungsfähigkeit durch das Vormundschaftsgericht verlangt.«
Die kraft Zulassung im angefochtenen Beschluss statthafte (§ 56 g Abs. 5 Satz2 FGG) und auch im übrigen zulässige sofortige weitere Beschwerde ist nicht begründet. Der angefochtene Beschluss beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§§ 27 Abs. 1FGG, 546ZPO).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.